Tausende Male musste das Bundesverfassungsgericht im zurückliegenden Jahr über verfassungsrelevante Rechtsfragen entscheiden. Auch zum geplanten Sondervermögen der künftigen Regierung liegen mehrere Anträge vor. Wann eine Entscheidung fällt, bleibt erst mal geheim.
Dem Bundesverfassungsgericht kommt aus Sicht von Gerichtspräsident Stephan Harbarth eine wichtige Rolle als Staatsgerichtshof zu. Dies habe eine lange Tradition, die weit vor das Inkrafttreten des Grundgesetzes zurückreiche, sagte er beim Jahrespresseempfang in Karlsruhe.
In den kommenden Tagen will das Gericht zu Eilanträgen gegen die geplanten Sondersitzungen des noch im Amt befindlichen Bundestages entscheiden. Zu einem konkreten Zeitplan äußerte sich die Vorsitzende des dafür zuständigen Zweiten Senats, Vizegerichtspräsidentin Doris König, aber nicht.
In seiner Funktion als Staatsgerichtshof entscheide das höchste deutsche Gericht in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen oder deren Teilen über ihre Rechte und Pflichten, heißt es im Jahresbericht des Gerichts. Für die Funktionsfähigkeit des Staates sei das überaus wichtig, weil es sonst bei Konflikten zu wechselseitigen Blockaden kommen könnte.
Nur denkbar wenig Verfassungsklagen von Erfolg geprägt
Insgesamt gingen 2024 beim Bundesverfassungsgericht 4640 Verfahren ein. Davon waren 96 Prozent Verfassungsbeschwerden. Mit einer Verfassungsbeschwerde können sich vor allem Bürger an das Gericht wenden, wenn sie ihre Grundrechte verletzt sehen. Die Beschwerden sind aber nur selten erfolgreich. Die Erfolgsquote sank 2024 auf 1,56 Prozent im Schnitt der letzten zehn Jahre.
Für 2025 hat sich das Gericht viel vorgenommen. Der Erste Senat unter Vorsitz von Präsident Harbarth plant, im laufenden Jahr etwa zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz, der Klimagesetz-Reform, zur Co-Mutterschaft zweier verheirateter Frauen und zum Rundfunkbeitrag zu entscheiden.
Am Zweiten Senat um die Vorsitzende König soll es um den Gesetzgebungsprozess zum Heizungsgesetz, Datenhehlerei, den nicht eingesetzten Cum-Ex-Untersuchungsausschuss, den Diesel-Abgasskandal und das Verbot von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild gehen.
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