Die Abstimmung im Bundesrat über das milliardenschwere Schuldenpaket ist gesichert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte einen erneuten Eilantrag der AfD ab, mit dem die Abstimmung gestoppt werden sollte, wie das Gericht am Freitagmorgen mitteilte.
Der Bundesrat wollte am Vormittag unter anderem die Grundgesetzänderung beschließen, die für die Lockerung der Schuldenbremse sowie das Sondervermögen für Infrastrukturmaßnahmen notwendig ist. Die Grundgesetzänderung war bereits am Dienstag im Bundestag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden. Rechtskräftig wird der Beschluss aber erst nach der Zustimmung der Länderkammer. Nötig sind dafür 46 der 69 Stimmen im Bundesrat, wo die Länder je nach ihrer Bevölkerungszahl drei bis sechs Stimmen haben.
Der Zweite Senat des Verfassungsgerichts lehnte den Antrag als unbegründet ab. Das Gericht habe die Gewaltenteilung zu respektieren. Danach sind zunächst Bundestag, Bundesrat und auch der Bundespräsident zuständig, der Gesetze ebenfalls prüft. Eine vorrangige, präventive Überprüfung eines Gesetzes durch das Verfassungsgericht gebe es grundsätzlich nicht. Vielmehr sei der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz grundsätzlich nachgelagert.
Die AfD hatte argumentiert, dass das Gericht bisher noch nicht in der Hauptsache darüber entschieden habe, ob die Beratungszeit des Bundestages für die weitreichende Grundgesetzänderung ausreichend war oder nicht. Solange das offen sei, könne der Bundesrat nicht abstimmen, da sonst die Grundgesetzänderung endgültig sei. Mit dieser Argumentation hatte die AfD keinen Erfolg.
CSU hätte sich neue Koalitionspartner gesucht, so Aiwanger
Sieben Bundesländer haben Regierungskoalitionen mit Parteien, die eigentlich gegen die geplante Grundgesetzänderung sind. Trotzdem beabsichtigen einige von ihnen dem Paket zuzustimmen – darunter Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und auch Bayern.
Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger verteidigte seine Entscheidung, sich trotz Bedenken letztlich nicht gegen die Grundgesetzänderung zu stemmen. „Wenn ich es wollte, stünde ich jetzt nicht als stellvertretender Ministerpräsident und Minister hier, sondern wäre schon heute entlassen und am Freitag würde ohne mich die Hand gehoben“, sagte Aiwanger bei RTL Direkt, und fragte: „Was, wenn ich dann ein toter Held bin?“
Aus der Sicht Aiwangers hätte Bayern im Bundesrat dennoch zugestimmt und auf den Kabinettsstühlen säßen SPD- statt Freie Wähler-Politiker. Aiwanger will nun Reformdruck einfordern: „Das sinnvolle Einsetzen dieser Gelder zu fordern ist doch allemal besser, als zu sagen, ich bin daran gescheitert.“
Vergangene Woche hatte es von den Freien Wählern noch massive Vorbehalte gegeben. Als alternativer Koalitionspartner in Bayern hatte sich bereits die SPD angeboten. Am Montag verständigten sich CSU und Freie Wähler in einer Sitzung des Koalitionsausschusses auf Zustimmung in der Länderkammer.
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