Der polnische Präsident Andrzej Duda hat mit seiner Unterschrift ein Gesetz zur Beschränkung von Asylanträgen in Kraft gesetzt. „Ich habe unterzeichnet, weil ich denke, dass dies notwendig ist zur Stärkung der Sicherheit unserer Grenzen“, schrieb Duda im sozialen Netzwerk X.
Er rief die Regierung auf, rasch eine Verordnung zur Anwendung des Gesetzes zu erlassen. Ministerpräsident Donald Tusk kündigte in Warschau eine entsprechende Entscheidung noch für Mittwochabend an. Mitte März hatte bereits der polnische Senat grünes Licht für das Gesetz gegeben.
Es erlaubt der Regierung, das Asylrecht vorübergehend einzuschränken. Mit Zustimmung des Parlaments soll die Regelung verlängert werden können. Konkret sieht das Gesetz vor, dass in Notlagen an der Grenze für 60 Tage nur Ausländer einen Asylantrag stellen dürfen, die legal nach Polen eingereist sind.
Eine solche Notlage sieht das EU-Mitglied vor allem an seiner Ostgrenze nach Belarus. Von dort versuchen Tausende Migranten mit kaum verdeckter Unterstützung der belarussischen Behörden die stark befestigte Grenze zu überqueren. Polen wirft Belarus und Russland vor, mit den Migranten gezielt die EU zu destabilisieren.
Die EU-Kommission hatte im Dezember erklärt, dass die an Russland und Belarus grenzenden Mitgliedstaaten das Asylrecht einschränken dürfen, wenn Moskau und Minsk Migranten als „Waffe“ einsetzen. Vor allem Polen hatte von Brüssel Handhabe wegen deutlich gestiegener Migrationszahlen gefordert.
Das Vorhaben aus Warschau stieß bei Menschenrechtsorganisationen jedoch auf Empörung. Im vergangenen Monat forderte Human Rights Watch das polnische Parlament auf, den Gesetzentwurf abzulehnen, da er den internationalen und EU-Verpflichtungen Polens zuwiderlaufe. Amnesty International bezeichnete die Pläne, das Recht auf Asyl auszusetzen, als „rechtswidrig“.
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