In Sachsen-Anhalt ist die Polizei auf der Suche nach Waffen aus dem eigenen Bestand, darunter mehrere als "gefährlich" deklarierte Granatwerfer. Innenministerin Zieschang bemüht sich um Schadensbegrenzung. Die Gegenstände sollen harmlos sein. Andere hingegen seien funktionstüchtig.

Nach massiver Kritik des Landesrechnungshofs wegen verschwundener Waffen im Landeskriminalamt hat sich Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang zu den Vorwürfen geäußert. Zuletzt war es dabei insbesondere um drei Granatwerfer gegangen. Sie seien nur Überbleibsel abgeschossener Ausgangssysteme, sagte die CDU-Politikerin in der Regierungsbefragung im Landtag. "Das heißt, sie enthielten keine Spreng- und Zündmittel", so Zieschang. "Bei allen drei Gegenständen handelt es sich also nicht um Kriegswaffen und auch nicht um Waffen, sondern um Gegenstände, von denen objektiv keine Gefahr ausgeht."

Die Gegenstände seien Anschauungsmodelle gewesen, sagte die Innenministerin. In einem Bericht des LKA werde explizit festgehalten, "dass es sich bei diesen Gegenständen nicht um scharfe Schusswaffen handelt, sondern um Gegenstände", so Zieschang.

Rechnungshofpräsident Kay Barthel hatte in einem Interview im Zusammenhang mit den drei Granatwerfern von gefährlichen Waffen gesprochen. Barthel nannte das Verschwinden der Waffen insgesamt besorgniserregend. Die Vergleichswaffensammlung des LKA wird für die Kriminaltechnik und zu Ausbildungszwecken genutzt.

Weitere Waffen fehlen in Sachsen-Anhalt

Auf Anfrage teilte der Landesrechnungshof nach Zieschangs Darstellung im Landtag mit, die Äußerung Barthels im Interview sei missverständlich gewesen. "Korrekt ist, dass im LKA-Bestand mindestens 52 Waffen beziehungsweise gefährliche Gegenstände fehlen. Darunter sind acht scharfe Waffen. Bei den gefährlichen Gegenständen handelt es sich vor allem um Hieb- und Stichwaffen sowie um drei Granatwerfer. Die Granatwerfer sind also unter den gefährlichen Gegenständen subsummiert", sagte ein Sprecher des Rechnungshofs.

Grundsätzlich bleibt die Behörde bei ihrer Kritik am LKA. "Im Übrigen sind die Gegenstände ja verschwunden. Wir haben sie also nicht zu Gesicht bekommen und können die Gefährlichkeit somit natürlich auch nicht einschätzen", sagte der Sprecher.

Zieschang räumte im Landtag ein, dass die Teile der drei Granatwerfer aus der Vergleichswaffensammlung in eine LKA-Abteilung als Dauerabgabe herausgegeben wurden und der weitere Verbleib anhand der Dokumentation nicht mehr nachvollzogen werden könne. Die Bewertung des LKA, dass von den Gegenständen keine Gefahr ausgeht, ist laut Zieschang mit der Wehrtechnischen Dienststelle, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz abgestimmt worden.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke