Die rechtsnationale französische Politikerin Marine Le Pen ist in der Affäre um die mögliche Scheinbeschäftigung von Mitarbeitern im Europaparlament schuldig gesprochen worden. Das Gericht in Paris schätzte den entstandenen Schaden auf 2,9 Millionen Euro. Das Strafmaß wollte es im Anschluss bekannt geben.

Von dem Urteil hängt ab, ob die Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren kann oder nicht. Es wird erwartet, dass sie gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Es dürfte ein langer Weg durch die gerichtlichen Instanzen folgen.

Das Gericht könnte einen fünfjährigen Verlust des passiven Wahlrechts gegen Le Pen verhängen, womit die Politikerin zeitweise nicht mehr in öffentliche Ämter gewählt werden könnte. Das Gericht könnte die sofortige Wirkung dieser Strafe auch ungeachtet der erwarteten Berufung anordnen. Damit wäre Le Pens geplante Kandidatur für das Präsidentenamt blockiert. Das Gericht könnte diese Strafe allerdings auch verhängen, aber diese erst später wirksam werden lassen, also nach einem rechtskräftigen Urteil.

„Es ist mein politischer Tod, der gefordert wird mit vorläufiger Vollstreckung, und das ist, glaube ich, von Anfang an das Ziel dieser Operation“, hatte Le Pen auf die Forderung der Anklage reagiert, sie sofort von der Wahl für politische Ämter auszuschließen.

Bis zum Ende der Wahlperiode kann Le Pen in jedem Fall weiter als Abgeordnete im Parlament sitzen, wo sie Fraktionsvorsitzende ist. Zentraler Vorwurf in dem Prozess war, dass Le Pens Partei Rassemblement National Geld für parlamentarische Assistenten vom Europäischen Parlament bekommen hat, die aber teilweise oder ganz für die Partei gearbeitet hätten. Die Affäre hatte Le Pen und ihre Partei seit Jahren belastet.

Das Debakel vor Gericht trifft die rechtsnationale Partei in Frankreich in einem ungünstigen Moment. Seit einer Weile ist sie beständig auf dem Vormarsch und im Parlament inzwischen so stark vertreten wie noch nie. Die von ihrem kürzlich verstorbenen Vater Jean-Marie gegründete rechtsextremistische Front National benannte Marine Le Pen 2018 in Rassemblement National um und verzichtete auf allzu radikale Positionen, um die Partei auch für breitere Schichten der Bevölkerung wählbar zu machen.

Le Pen hat die Vorwürfe gegen sie stets zurückgewiesen. „Ich habe nicht das Gefühl, die geringste Rechtswidrigkeit begangen zu haben“, sagte sie im Prozess. Mit ihr wurden acht weitere Abgeordnete ihrer Partei im Europaparlament schuldig gesprochen, sowie zwölf parlamentarische Assistenten. Im Raum stand die mögliche Scheinbeschäftigung von Assistenten durch mehrere französische Europaabgeordnete.

Nach einer am Wochenende veröffentlichten Umfrage liegt Le Pen in Umfragen zur Präsidentschaftswahl weiter mit Abstand vorn. Je nach Gegenkandidat käme sie auf 34 bis 37 Prozent in der ersten Runde. Die Rechtsnationalistin will im Fall ihres Wahlsiegs französisches Recht über EU-Recht stellen und die Einwanderungspolitik massiv verschärfen.

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