Die Polizei registriert immer mehr Beleidigungen. Die Straftat „Beleidigung“ nahm 2024 deutlich auf 251.502 Fälle zu. Das entspricht einem Anstieg um 5,8 Prozent. Dies geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 hervor, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, am 2. April in Berlin vorstellen will. WELT liegen die Daten vorab vor.

Ein Anstieg wurde insbesondere bei den Beleidigungen registriert, die mit dem „Tatmittel Internet“ begangen wurden (23.836 Fälle, plus 14,6 Prozent). Die PKS betont dabei, dass schon die bundesweite Befragung „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland“ SKiD 2020 von BKA und den Polizeien der Bundesländer bei Beleidigungen ein großes Dunkelfeld ergeben habe. Danach wird nur etwa „ein Prozent der persönlichen Beleidigungen im Internet“ angezeigt.

Auch die Gesamtzahl der Tatverdächtigen bei Beleidigungen erhöhte sich um 4,2 Prozent auf 200.947. Auffällig ist, dass darunter deutlich mehr „nichtdeutsche“ Tatverdächtige (46.051, plus 5,4 Prozent) sind.

Bei einem weiteren Delikt, den „Straftaten gegen die persönliche Freiheit“, verzeichnet die PKS im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls einen Anstieg – 5,3 Prozent auf 299.082 Fälle (233.302 Tatverdächtige). Auch hier gab es mehr „nichtdeutsche“ Tatverdächtige (72.187, plus acht Prozent).

Gesellschaftliche Spannungen sollen mitverantwortlich sein

Dazu zählen die Delikte „Bedrohung“ (197.921 Fälle, plus 7,0 Prozent) und „Nachstellung/Stalking“ (24.743 Fälle, plus 6,9 Prozent), die maßgeblich für die steigenden Zahlen sind. Als einen Grund nennt die PKS dafür: „Die mediale Sensibilisierung der Bevölkerung könnte zu einer höheren Anzeigenbereitschaft geführt haben.“ Ein weiterer Faktor seien „gesellschaftliche Spannungen“, die zu einer Zunahme von Bedrohungen geführt haben könnten. Das Delikt „Nötigung“ nahm hingegen nur leicht um 0,8 Prozent auf 68.747 Fälle zu.

In dieses Bild passt, dass auch das Delikt „Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt“ wieder steigt (44.781 Fälle, plus 1,6 Prozent). Insgesamt wurden 124.008 Straftaten gegen Vollstreckungsbeamte, Rettungsdienst- und Feuerwehrkräfte registriert – das ist ein starker Anstieg um 12,6 Prozent. Davon wurden 111.496 Polizeivollzugsbeamte (plus 4,9 Prozent) Opfer von Taten – meist bei Widerstands-Handlungen. Laut PKS erlitten bundesweit 102 Polizisten „schwere beziehungsweise tödliche Verletzungen“.

Zu den Feldern mit einer „rückläufigen Tendenz“ zählt die PKS die Delikte im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten (42.854 Fälle, minus 5,2 Prozent). Aus Sicht der Polizei seien hierfür keine konkreten Gründe erkennbar. Die Zahlen bei den jugendpornografischen Inhalten stiegen jedoch an (9601 Fälle, plus 8,5 Prozent). Dabei ist der PKS zufolge zu beobachten, dass es sich bei den jugendlichen Tätern häufig um sogenannte „Selbstfilmer“ handele.

Diese würden Aufnahmen von sich selbst anfertigen und verbreiten diese eigenständig oder über Freunde auf Social-Media-Plattformen. Dabei sei den Jugendlichen oft gar nicht bewusst, dass sie durch das Weiterleiten oder den teils auch unbeabsichtigten Upload pornografischer Fotos oder Videos eine Straftat begingen. Dementsprechend liegt der Anteil der 20.952 Tatverdächtigen unter 18 Jahren bei 44,4 Prozent – und bewegt sich damit im Vergleich zum Vorjahr auf einem höheren Niveau (2023: 40,6 Prozent).

„Neben dem Ansatzpunkt des durch Social-Media-Kanäle unterstützten Verbreitungsverhaltens der Jugendlichen untereinander kann auch eine erhöhte Anzeigebereitschaft von Schulen/Eltern oder auch Minderjährigen ursächlich für den Anstieg der Fallzahlen im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten sein“, heißt es in der PKS.

Cybercrime rückläufig

Wegen dieser Entwicklungen intensiviert die Polizei ihre Präventionsarbeit und führt gezielte Aufklärungskampagnen durch. Ein Beispiel dafür ist die Präventionskampagne #dontsendit des BKA: Sie soll Minderjährige, Eltern und Betreuungspersonal auf die Gefahren und Folgen von selbstgefertigten kinder- und jugendpornografischen Inhalten aufmerksam machen.

Im Bereich Cybercrime sanken die Fallzahlen nach einem kontinuierlichen Anstieg seit 2016 jetzt im zweiten Jahr in Folge auf 131.391 Fälle (minus 2,2 Prozent). Die Aufklärungsquote verbesserte sich geringfügig auf 31,9 Prozent. Zu berücksichtigen ist laut PKS jedoch, dass die Zahlen ausschließlich Taten umfassen, bei denen mindestens ein Krimineller im Inland agierte.

Den größten Anteil bei Cybercrime hat das Delikt „Computerbetrug“, bei dem 107.957 Fälle (minus 2,7 Prozent) polizeilich erfasst wurden. Diese Form des Betrugs, bei der etwa widerrechtlich erlangte Passwörter oder Sicherheitscodes für Taten genutzt werden, kann mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Zum Cybercrime zählen zudem die Delikte „Warenkreditbetrug“ (24.883 Fälle, minus 18,8 Prozent), „Datenveränderung, Computersabotage“ (2493 Fälle, plus 8,7 Prozent), die „Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei der Datenverarbeitung“ (10.616 Fälle, plus 3,2 Prozent) und das „Ausspähen, Abfangen oder Verändern von Daten“ (10.325 Fälle, minus 5,1 Prozent).

Das BKA veröffentlicht jährlich das „Bundeslagebild Cybercrime“ – das für 2024 soll voraussichtlich im Mai vorgestellt werden. Im Lagebild 2023 heißt es: „Der hohe Anteil an Auslandstaten stellt die ermittelnden Polizeibehörden vor große Herausforderungen.“ Zunehmend würden Tools der Künstlichen Intelligenz für „kriminelle Zwecke missbraucht“. Der Gesamtschaden, den Cyber-Straftäter verursachen, wird auf 150 bis 200 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Opfer der Täter laut BKA: „Finanzstarke Unternehmen“, aber auch „leicht verwundbare kleine und mittelständische“ Firmen sowie „Einrichtungen und Institutionen mit hoher Öffentlichkeitswirkung“.

Wenn Schäden in Deutschland verursacht werden, der Tatort aber im Ausland liegt oder unbekannt ist, gehen die Fälle nicht in die Kriminalstatistik ein. Laut PKS sind die vom Ausland aus begangenen Cybercrime-Taten in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen – auf nun 201.877 Fälle (Aufklärungsquote: nur 2,2 Prozent). Bei Cybercrime gibt es ebenfalls ein großes Dunkelfeld: Schon in der SKiD-Studie 2020 steht, dass etwa vier von fünf Straftaten nicht angezeigt werden. Auch die Ergebnisse anderer Cybercrime-Studien weisen regelmäßig auf ein Dunkelfeld in dieser Größenordnung hin.

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