Die Einsatzzahlen des deutschen Rettungsdienstes sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark gestiegen: von gut 8,5 Millionen im Jahr 2001 auf mehr als 14,1 Millionen im Jahr 2022 – ein Zuwachs von rund 66 Prozent. Das entspricht etwa 20.000 Einsätzen pro Tag.

„Der Rettungsdienst in Deutschland arbeitet unter Hochdruck“, sagt Tom Malysch, Notfallmediziner und ärztlicher Leiter des Instituts für Rettungsmedizin sowie des Zentrums für Notfallmedizin am Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel. Immer mehr Menschen alarmierten den Notruf – oft, weil sie woanders keine Hilfe finden, so Malysch. Das System ist vielerorts überlastet und unkoordiniert.

Viele der knapp 14 Millionen Einsätze, die jährlich über die Notrufnummer 112 laufen, sind medizinisch nicht akut. Doch sie sind Ausdruck eines tieferliegenden Problems. „Die Menschen rufen den Rettungsdienst nicht, weil sie ihn missbrauchen wollen“, sagt Malysch. „Sie tun es, weil sie anderswo keine Hilfe bekommen.“ Hausarzttermine sind rar, Bereitschaftspraxen häufig geschlossen. Wer Schmerzen hat, ruft die 112 – nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil es oft keine Alternative gibt.

Eine Auswertung der Krankenkasse Barmer zeigt: Fast jede dritte Krankenhausaufnahme beginnt mit einem Einsatz des Rettungsdienstes. Aber etwa ein Drittel dieser Fälle ist medizinisch nur von geringer bis mittlerer Schwere. Mit der Reform der Notfallversorgung plante das Bundesgesundheitsministerium unter Karl Lauterbach (SPD) eine Neuordnung – strukturell, digital und rechtlich. Herzstück sollten „Integrierte Notfallzentren“ werden, in denen Notaufnahmen und ärztlicher Bereitschaftsdienst räumlich und organisatorisch zusammenarbeiten sollten.

Ergänzt werden sollte das Modell durch eine gemeinsame Leitstelle und ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren – digital gestützt, telemedizinisch ergänzt und flächendeckend einsetzbar. Auch eine Verknüpfung der Notrufnummern 112 und 116117 war vorgesehen, inklusive medienbruchfreier Fallübergabe. In der Praxis würde das heißen: Wer anruft, wird dorthin verwiesen, wo ihm am besten geholfen werden kann – ob Notaufnahme oder Hausarztpraxis, Hausbesuch oder Videoberatung. Die sogenannte Hotline-First-Strategie, wie sie bereits etwa in den Niederlanden, Dänemark und Großbritannien etabliert ist, wäre dabei die Grundlage der geplanten Steuerung.

Zudem sollte der Rettungsdienst als medizinischer Leistungsbereich ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen werden, inklusive getrennter Abrechnung von Transport und Behandlung. Das hätte einen Bruch mit der bisherigen Länderzuständigkeit bedeutet – und stieß auf erheblichen Widerstand.

Einigkeit herrscht in der Fachwelt zumindest in einem Punkt: Es muss gehandelt werden. Der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), Felix Walcher, appellierte zuletzt an die Politik: „Mit dieser Reform steht nicht nur die Qualität der Versorgung auf dem Spiel, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem.“ Die Krankenhäuser federten zunehmend jene Fälle ab, die eigentlich in der ambulanten Versorgung landen sollten, so Walcher. Vor allem in Regionen mit spürbarem Hausärztemangel werde die Notaufnahme so zum Ersatz.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft sieht dringenden Handlungsbedarf. Ihr Vorstandsvorsitzender, Gerald Gaß, unterstützte Lauterbachs Vorstoß in vielen Punkten – warnte aber vor einem Flickenteppich aus nicht abgestimmten Einzelmaßnahmen. „Krankenhausplanung und Neuordnung der Versorgungsstrukturen müssen Hand in Hand gehen“, sagt Gaß. Seine Forderung: Die Planungshoheit müsse klar bei den Ländern liegen.

Eines von sieben zentralen Vorhaben von Union und SPD

Lauterbachs Reform war nahezu beschlossene Sache: Der Entwurf lag vor, Anhörungen im Ausschuss waren abgeschlossen, das Gesetz stand kurz vor der Verabschiedung – dann zerbrach die Ampel-Koalition. In den aktuellen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD steht das Thema erneut auf die Agenda.

Laut dem Sondierungspapier zählt die Reform der Notfall- und Rettungsversorgung zu den sieben zentralen Gesetzesvorhaben, die in den ersten 100 Tagen einer gemeinsamen Bundesregierung auf den Weg gebracht werden sollen. Langfristig wird demnach ein Einsparpotenzial von bis zu einer Milliarde Euro jährlich erwartet. Als Grundlage soll der Ampel-Gesetzentwurf dienen.

Beim geschäftsführenden Bundesgesundheitsministerium heißt es auf WELT-Anfrage: Man werde abwarten müssen, ob die Pläne aus der vergangenen Legislatur wieder aufgegriffen würden – das sei Aufgabe einer neuen Regierung und eines neu gewählten Parlaments.

Katja Pähle war SPD-Verhandlungsführerin für die Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege in den Koalitionsverhandlungen. Sie verweist auf WELT-Anfrage auf den Entwurf aus der vergangenen Legislatur. Sepp Müller (CDU), Vizechef der Unions-Bundestagsfraktion mit Zuständigkeit für Gesundheit und Pflege, stellt fest: „Wir benötigen eine bessere Patientensteuerung – sowohl bei den Ärzten vor Ort als auch in den Krankenhäusern. So wie es ist, kann es nicht bleiben.“

Maximilian Heimerzheim ist Volontär im Innenpolitik-Ressort.

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