Bisher gibt es in Estland eine ungewöhnliche Regelung: Auch Menschen ohne estnische Staatsbürgerschaft haben Kommunalwahlrechte. Doch die veränderte Weltlage macht sich bemerkbar. Die zunehmende Bedrohung des Ostens führt zu Veränderungen in der vorher so offenen Politik.

Estland schließt Angehörige der russischen Minderheit und andere Nicht-EU-Bürger von der Teilnahme an Kommunalwahlen aus. Präsident Alar Karis unterzeichnete eine entsprechende Verfassungsänderung, die Ende März vom Parlament des baltischen Staates mit großer Mehrheit beschlossen worden war.

Das Präsidialamt erklärte, der Ausschluss von Drittstaatsangehörigen von den Kommunalwahlen solle "die Einheit der estnischen Gesellschaft schützen". Die von der Verfassungsänderung Betroffenen - darunter die 80.000 in dem Land lebenden Russen - sollten sich aber nicht ausgeschlossen fühlen. Sie sollten auch nicht davon ausgehen, dass Estland sie "nur als Sicherheitsrisiko" ansehe, betonte das Präsidialamt.

Menschen mit ständigem Wohnsitz in Estland konnten bislang laut Verfassung an Kommunalwahlen teilnehmen, auch wenn sie nicht Esten sind. Eine Teilnahme an nationalen Wahlen wie der Parlamentswahl war schon vor der Verfassungsreform nicht möglich.

Die Verfassungsänderung erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Sicherheitsbedenken im gesamten Baltikum seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022. Estland wie auch Lettland haben bedeutend russischsprachige Minderheiten. Die Staaten fürchten, dass Moskau versuchen könnte, Konflikte in ihren Ländern zu schüren und die Regierungen zu destabilisieren.

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