CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag für eine Bundesregierung verständigt. Auf über 140 Seiten ist festgehalten, wie nach zwei Jahren Rezession Investitionen und Bürokratieabbau die Wirtschaft ankurbeln sollen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Steuerpolitik. Ein Überblick, was Union und SPD dort planen.

Für Bürger:

Die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen werde "zur Mitte der Legislatur" gesenkt. Um welchen Wert schreiben die Koalitionspartner nicht.

Die Pendlerpauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz wird zum 1. Januar 2026 dauerhaft "auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer" erhöht. Derzeit können Pendler 30 Cent pro Kilometer Entfernung steuermindernd gelten machen und 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer.

Die Erhöhung der Flugticketsteuer während der Ampel-Koalition soll zurückgenommen werden. Das dürfte die Ticketpreise allgemein drücken.

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab Anfang 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert. Geben Gastronomen die Senkung an Verbraucher weiter, wird der Bar- oder Restaurantbesuch künftig günstiger.

Die Stromkosten sollen für alle um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh) sinken. Dazu werde die Stromsteuer von 2,05 Cent pro kWh auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent gesenkt. Auch die Übertragungsnetzentgelte werden reduziert. Das dürfte sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern zugutekommen.

Für Unternehmen:

Die Steuerlast der Unternehmen soll durch eine Absenkung der Körperschaftsteuer ab Januar 2028 und durch hohe Abschreibungen verringert werden: "Wir werden einen Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027 einführen." Die Körperschaftsteuer werde ab 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt.

Für Bauern wird die Steuer-Rückvergütung beim Agrar-Diesel vollständig wieder eingeführt. Die hatte die Vorgängerregierung aus SPD, Grünen und FDP beendet und damit Proteste vieler Landwirte ausgelöst.

Was nicht kommt:

Das Klimageld. Eine direkte Auszahlung der CO2-Einnahmen sei nicht geplant, heißt es. Beim Übergang 2027 in das europäische CO2-Emissionshandelssystem für fossile Energieträger auch im Gebäude- und Verkehrssektor sollen aber CO2-Preissprünge für Verbraucher vermieden werden. "Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung geben wir an Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft zurück: durch eine spürbare Entlastung beim Strompreis und durch die Förderung von Investitionen in die Klimaneutralität."

Auch der vielfach kritisierte Solidaritätszuschlag wird nicht abgeschafft. Die Union wollte dessen Ende und war einem Papier zufolge sogar bereit, dafür die SPD-Forderung nach einem Spitzensteuersatz von 47 Prozent (derzeit 42) mitzutragen.

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