2024 wurde deutlich mehr Menschen das Bürgergeld gekürzt. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Bezieher gibt es jedoch trotzdem sehr wenige Betroffene. In Zukunft werden es durch Reformen der neuen Regierung möglicherweise mehr sein.

Die Jobcenter in Deutschland haben im vergangenen Jahr bei Verstößen von Bürgergeld-Beziehern deutlich härter durchgegriffen. Insgesamt seien rund 369.200 Leistungsminderungen ausgesprochen worden, teilte die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mit. Das bedeute einen Anstieg um fast zwei Drittel (63 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr. In fast neun von zehn Fällen (86 Prozent) lagen Meldeversäumnisse vor.

Kürzungen beim Bürgergeld mussten 27.400 Personen hinnehmen, 45 Prozent mehr als 2023. Im Durchschnitt wurden 62 Euro gekürzt. Damit ist nur ein kleiner Kreis der Bürgergeld-Bezieher betroffen. Die Minderungen betreffen weniger als ein Prozent der erwerbsfähigen Bürgergeld-Bezieher. Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende und Alleinerziehende beträgt derzeit 563 Euro im Monat. In Partnerschaften werden 506 Euro gezahlt.

Die Jobcenter kürzen die Leistungen bei Verstößen - etwa dem Versäumen von vereinbarten Terminen - zunächst um 10 Prozent, in Wiederholungsfällen auch um 20 oder 30 Prozent. Wer eine zugewiesene Arbeitsstelle willentlich nicht antritt, dem kann auch eine Reduzierung auf null drohen.

Reformen beim Bürgergeld geplant

Die kommende Regierung aus SPD und Union plant beim Bürgergeld deutliche Verschärfungen. Das bisherige System soll zu "einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende" umgestaltet werden. Vermittlung in Arbeit soll bei arbeitsfähigen Menschen Vorrang haben. Vorgesehen ist dazu die Beseitigung von Vermittlungshürden.

Mitwirkungspflichten und Sanktionen sollen "im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern" verschärft werden. Schneller als heute sollen Sanktionen durchgesetzt werden. Leistungen sollen vollständig entzogen werden, wenn Menschen, die arbeiten können, wiederholt zumutbare Arbeit verweigern.

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