Wenn es um die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen geht, zählt in Großbritannien das biologische und nicht das soziale Geschlecht. Das hat das oberste Gericht des Landes entschieden.
Wie die Richter des Supreme Courts in London einstimmig feststellten, zielt das britische Gleichstellungsgesetz (2010 Equalities Act) in erster Linie auf den Schutz biologischer Frauen. Das bedeute jedoch nicht, dass Transfrauen nicht auch indirekt davon profitierten, betonte der Vorsitzende Richter Patrick Hodge.
„Die Definition von Geschlecht im Gleichstellungsgesetz von 2010 stellt klar, dass das Konzept von Geschlecht binär ist, eine Person ist entweder eine Frau oder ein Mann“, hieß es in dem Urteil. Regelungen zum Schutz von Frauen schließen demnach per Definition Männer aus.
Die Entscheidung gilt als wegweisend und weitreichend, beispielsweise bei der Frage, ob Transfrauen bei Frauenquoten als Frauen gezählt werden, und ob sie Orte wie Damenumkleiden benutzen dürfen oder von lesbischen Gruppen ausgeschlossen werden können.
Zählen Transfrauen in Vorständen als Frauen?
Geklagt hatte die Frauenrechtsorganisation For Women Scotland (FWS) gegen die Interpretation der schottischen Regionalregierung. Die Regierung hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Anerkennung von Transfrauen als Frauen für alle Lebensbereiche gilt. Demnach sollten sie auch bei der Erfüllung von Frauenquoten in Vorständen gezählt werden.
Eine solche Interpretation sei jedoch inkonsistent, urteilten die Richter des Supreme Courts, weil sie etwa Transmänner, die biologisch Kinder gebären könnten, von Mutterschutzregelungen ausschließe. Zudem würden heterosexuelle Männer, die ihr Geschlecht zu weiblich änderten, automatisch lesbisch werden. Außerdem überschreite das schottische Parlament mit dieser Festlegung seine Kompetenzen.
Vor den Gerichten in Schottland waren die Kläger mehrfach gescheitert, aber in letzter Instanz erhielten sie nun Recht. Dutzende Unterstützerinnen feierten nach der Urteilsverkündung im und vor dem Gerichtsgebäude in Westminster ihren Sieg.
Dem Urteil ging ein jahrelanger Justizstreit voraus. Nun hieß es in dem Urteil: „Die Begriffe „Frau“ und „Geschlecht“ im Gleichstellungsgesetz beziehen sich auf eine biologische Frau und das biologische Geschlecht.“ Dies bedeute aber nicht, dass Transmenschen vom Schutz ausgeschlossen seien, den das Gesetz garantiere.
Der Fall rührt von einem 2018 vom schottischen Parlament gebilligten Gesetz her, das eine Frauenquote von 50 Prozent in Führungsgremien von öffentlichen Einrichtungen des britischen Landesteils vorschrieb. In dessen Definition von Frauen wurden auch Transfrauen einbezogen.
Zu den Unterstützern der Klage gehört die „Harry-Potter“-Autorin J.K. Rowling, die die klagende Organisation For Women Scotland (FWS) Berichten zufolge mit Zehntausenden Pfund unterstützt hat. Bei X feierte die Schriftstellerin den Erfolg der Klage denn auch gebührend und teilte mehrere Beiträge, die den Erfolg feierten.
Kritiker, etwa die Menschenrechtsgruppe Amnesty International, beklagten indes einen Ausschluss von Transgender von Maßnahmen zum Schutz von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Dies verstoße gegen Menschenrechtsnormen. Als Transmenschen werden Personen bezeichnet, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen.
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