Die Tat sorgte bundesweit für Entsetzen: Auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg tötet ein Angreifer mehrere Menschen. Jetzt rechnen die Ermittler mit einem Mammutprozess - und berichten von Schwierigkeiten bei der Raumsuche.
Der Prozess gegen den Mann, der den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt begangen haben soll, stellt die Justiz vor massive Probleme. Das berichtet der "Spiegel". 2009 wurde mit einer Gesetzesänderung der Opferschutz verbessert, seitdem sind die Hürden für eine Nebenklage deutlich gesenkt. Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft fürchtet nun, dass es Hunderte Nebenkläger geben könnte. "Da ist der Bundesgesetzgeber, der es sicher gut gemeint hat, wohl übers Ziel hinausgeschossen", sagte Oberstaatsanwalt Klaus Tewes.
Die Ermittler rechnen mit einem Mammutprozess: "Es gibt bislang in ganz Sachsen-Anhalt keinen Ort, an dem man einen solchen Prozess mit womöglich Hunderten Nebenklägern durchführen könnte", sagte Tewes. Bislang hätten etwa 80 Betroffene Interesse gezeigt - "und fast jeden Tag kommen weitere dazu". Derzeit sucht eine Arbeitsgruppe der Justiz einen ausreichend großen Saal. Sollte das nicht gelingen, könnte der Prozess auch in ein anderes Bundesland verlegt werden.
Der Angeklagte Taleb A. hatte kurz vor Weihnachten mit einem Auto in der Magdeburger Altstadt 6 Menschen getötet und knapp 300 verletzt. Der 50-jährige Mann war zwischen einer Fußgängerampel und einer Betonsperre durchgefahren. Die Angehörigen der Toten und sämtliche Verletzte sind berechtigt, als Nebenkläger aufzutreten.
Attentäter wurde verlegt
Indes ist der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt aus dem Gefängnis Dresden erneut in die JVA Leipzig mit Krankenhaus verlegt worden. Entsprechende Informationen bestätigte ein Sprecher des Justizministeriums in Dresden auf Nachfrage. Zu den Hintergründen der Überstellung am Dienstag wollte er sich nicht äußern. Wegen der Persönlichkeitsrechte treffe man grundsätzlich keine Aussagen zu konkreten persönlichen Daten der Gefangenen, sagte er.
In Sicherheitskreisen heißt es, der Täter habe die Nahrungsaufnahme zuletzt teilweise verweigert und sei durch aufmüpfiges Verhalten aufgefallen. Anfang Januar war der Untersuchungsgefangene von Sachsen-Anhalt zunächst nach Dresden verlegt worden. Vom 30. Januar bis zum 6. März war er schon einmal in die JVA Leipzig mit Krankenhaus überstellt worden. Auch damals ging es um unregelmäßiges Essverhalten.
Täter passt in kein Schema
Der Attentäter von Magdeburg passt für Behörden und Sicherheitsexperten in kein gängiges Schema. In den sozialen Netzwerken präsentierte er sich als vehementer Kritiker des Islams und Saudi-Arabiens, engagierte sich aus dem Exil für Frauenrechte in seiner Heimat.
Er stammt aus Saudi-Arabien und lebt seit 2006 in Deutschland. 2016 erhielt er Asyl als politisch Verfolgter. Er war in den vergangenen Jahren durch Drohungen aufgefallen. Dadurch geriet er ins Visier von Sicherheitsbehörden, wurde aber nicht als Islamist eingestuft.
Von dem Jahr 2020 bis zur Tat war Taleb A. im Maßregelvollzug in Bernburg in Sachsen-Anhalt als Stationsarzt tätig. Sein Aufgabengebiet umfasste die psychiatrische Betreuung von Straftätern auf drei Stationen. Saudi-Arabien hatte Deutschland saudischen Sicherheitskreisen zufolge vor dem Mann gewarnt. Das Königreich habe seine Auslieferung beantragt. Darauf habe Deutschland nicht reagiert, hieß es.
Der Leitende Oberstaatsanwalt von Magdeburg, Horst Walter Nopens, sagte, das Motiv des Täters könnte Unzufriedenheit über den Umgang mit Flüchtlingen aus Saudi-Arabien in Deutschland gewesen sein. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nach ersten Ermittlungen, die Äußerungen des Mannes zur Motivlage hätten eher wirr geklungen.
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