Die Waffenschmiede Heckler & Koch wirft Konkurrent C.G. Haenel Patentverletzung vor. Konkret geht es um ein spezielles Verschlusssystem für Sturmgewehre. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheidet nun endgültig zugunsten von Heckler & Koch.
In einem jahrelangen Rechtsstreit um ein Sturmgewehr hat sich der Hersteller Heckler & Koch gegen seinen Konkurrenten C.G. Haenel endgültig durchgesetzt. Die Berufung gegen ein Urteil vom Bundespatentgericht aus dem Jahr 2022 sei zurückgewiesen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit.
In dem Rechtsstreit, der ab 2020 in mehreren Strängen vor unterschiedlichen Gerichten geführt wurde, ging es um die Frage, ob die kleine Thüringer Waffenschmiede Haenel ein Sturmgewehr mit einem bestimmten Verschluss verkaufen durfte und damit der große Konkurrent H&K Marktanteile verlor. Das Verschlusssystem half dabei, dass Soldaten, die aus dem Wasser ans Ufer oder an den Strand kommen, umgehend einsatzbereit sind - das Wasser kann schnell abfließen und die Soldaten können schnell schießen.
Mit einem Gewehr mit so einer Funktion hatte Haenel im Jahr 2020 überraschend eine prestigeträchtige Ausschreibung des Bundes zur Neubewaffnung der Bundeswehr gewonnen. Das in die Jahre gekommene Gewehr 36 (G36) von Heckler & Koch sollte schrittweise ausgemustert werden.
Doch die Freude in der Firmenzentrale von Haenel in Suhl währte nur kurz: Nach Intervention von Heckler & Koch verlor die Thüringer Waffenschmiede den Auftrag über 120.000 Sturmgewehre doch noch und Platzhirsch Heckler & Koch bekam den Zuschlag. Damit blieb alles beim Alten: Der Fabrikant des alten Standardgewehrs der Bundeswehr stellt auch das neue Standardgewehr.
In dem Rechtsstreit bestritt Haenel die angebliche Patentverletzung, aus Sicht der Firma war besagtes Patent nichtig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied 2022 dennoch, dass das Gewehr "Haenel CR 223" weder hergestellt noch vertrieben werden dürfe. In der eigentlichen Patentfrage wiederum entschied das Bundespatentgericht ebenfalls 2022, dass besagtes Patent nur teilweise nichtig sei. Im reduzierten Umfang bleibe das Patent auf das Verschlusssystem bestehen. Mit der jetzt bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird klar, dass Haenel das Ruder in dem Rechtsstreit nicht mehr herumreißen konnte.
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