Birkenstock-Sandalen gelten nicht als Kunst und genießen folglich keinen Urheberrechtsschutz. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag in seinem Urteil verkündet. Der BGH wies damit eine Klage des deutschen Unternehmens gegen Nachahmer ab. Die Konkurrenzprodukte müssen nicht vom Markt genommen werden. "Die Ansprüche sind unbegründet, weil es keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch in Karlsruhe. (Az. I ZR 16/24 u.a.)

BGH-Richter sehen fehlende "Gestaltungshöhe"

Eine typische Birkenstock-Sandale.Bildrechte: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

Nach dem Urteil der BGH-Richter erfüllen Birkenstock-Sandalen nicht die für Werke der angewandten Kunst nötigen Kriterien. Es fehle an freiem, kreativen Schaffen und einer entsprechenden "Gestaltungshöhe". Vielmehr sei das Design der Sandalen auch durch technische Erfordernisse und andere Zwänge der Gestaltung mitbestimmt. "Das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente ist dem Urheberrechtsschutz nicht zugänglich", erklärte der Bundesgerichtshof.

Vier Modelle betroffen

Konkret ging es um die Modelle Madrid, Arizona, Boston und Gizeh. Für diese wollte das Unternehmen, das 2021 mehrheitlich an die amerikanisch-französische Beteiligungsgesellschaft L Catterton verkauft wurde, Urheberschutz erreichen. Hintergrund des Rechtsstreits ist, dass Urheberschutz noch 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers gilt. Designschutz endet dagegen nach 25 Jahren.

Da der Schuhmacher Karl Birkenstock, Jahrgang 1936, lebt und seine ersten Modelle in den 70er Jahren schuf, hätte der Schutz vor Nachahmern nur erreicht werden können, wenn die Sandalen als Werke der angewandten Kunst eingestuft werden. Der Designschutz war hingegen für die frühen Birkenstock-Modelle abgelaufen.

Unterschied zwischen Design und Kunst

Der juristische Unterschied zwischen Design und Kunst besteht darin, dass sich Design aus Form, Material und Erscheinungsbild ergibt und eine Gebrauchsfunktion erfüllt. Bei Werken der angewandten Kunst muss die individuelle künstlerische Kreativität erkennbar sein, und die Gestaltung muss über die Funktionalität hinausgehen.

Birkenstock ist heutzutage eine weltweite Kultmarke.Bildrechte: picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

Bereits das Oberlandesgericht Köln hatte im Januar 2024 verneint, dass es sich bei den Birkenstock-Sandalen um Werke der angewandten Kunst handelt. Das entschied nun auch der BGH als höchste Instanz für Zivilstreitigkeiten. Damit wurde die Revision von Birkenstock gegen die Urteile des OLG Köln zurückgewiesen.

Birkenstock ist heute ein börsennotiertes Unternehmen mit Milliarden-Umsatz. In den USA ist es eine Kultmarke. Als Barbie im Hollywood-Film ihre High-Heels eintauschte, wählte sie deutsche Birkenstocks.

Reuters/KNA (dni)

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