Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß - das entschied das Bundesverfassungsgericht. Damit wies es die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politikern zurück. Es gebe weiter zusätzlichen Finanzbedarf durch die Wiedervereinigung.

Im Dauerstreit um die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags sind sechs FDP-Politiker in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die Abgabe zurück. Der Bund habe weiterhin einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf durch die deutsche Wiedervereinigung, erklärte das Gericht.

Eine solche Ergänzungsabgabe dürfe jedoch nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, betonte der Senat. Den Gesetzgeber treffe eine "Beobachtungsobliegenheit". Eine solche Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der zuvor festgestellte Mehrbedarf wegfällt.

"Laut Gericht gibt keinen offensichtlichen Wegfall dieses finanziellen Mehrbedarfs", Melanie Marks, ARD-aktuell, zum Soli-Urteil

tagesschau24, 26.03.2025 10:00 Uhr

Der Zuschlag war 1995 unbefristet eingeführt worden, unter anderem um die Kosten der Wiedervereinigung zu finanzieren. Seit 2021 zahlen ihn aber weitgehend nur noch Gutverdienende und Unternehmen. Wie das Gericht nun entschied, ist die Abgabe auch in dieser abgespeckten Form verfassungsgemäß.

Regierung verweist auf zusätzlichen Finanzbedarf

Die FDP-Abgeordneten - unter ihnen der ehemalige Fraktionsvorsitzende Christian Dürr - hatten argumentiert, dass der Solidarpakt zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern 2019 auslief. Danach habe es keine Rechtfertigung für die Ergänzungsabgabe gegeben. Außerdem bestehe eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, weil nur noch Gutverdiener herangezogen würden.

Die noch amtierende Bundesregierung verweist dagegen auf einen weiteren zusätzlichen Finanzbedarf infolge der Wiedervereinigung und auf ein entsprechendes Gutachten aus dem Jahr 2020. Auch der Bundesfinanzhof hatte den Solidaritätszuschlag für zulässig erklärt.

Mehr als 12 Milliarden Euro Einnahmen verplant

Hätten die Karlsruher Richterinnen und Richter gegen den Soli entschieden, hätte das für den Bundeshaushalt wohl schwere Konsequenzen gehabt. Denn für dieses Jahr sind im bisherigen Haushaltsentwurf Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro fest verplant - die dann womöglich hätten wegfallen müssen.

Das Bundesverfassungsgericht hätte außerdem entscheiden können, dass der Staat Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag der vergangenen Jahre zurückzahlen muss. Das wären seit 2020 um die 65 Milliarden Euro gewesen.

Der Solidaritätszuschlag wurde mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet. Seit 2021 müssen ihn nur noch die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen. 90 Prozent liegen unter der Freigrenze. Die Abgabe beträgt zusätzlich 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Außerdem wird der Zuschlag auf Kapitalerträge und die Körperschaftsteuer erhoben.

Az. 2 BvR 1505/20

Alena Lagmöller, SWR, tagesschau, 26.03.2025 10:47 Uhr

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