Calin Georgescu gewinnt die erste Runde der Präsidentschaftswahl in Rumänien, doch diese wird später annulliert. Das höchste Gericht des Landes bestätigt nun: Der Rechtsextremist darf nicht erneut antreten. Es drohen weitere Proteste.

Rumäniens Verfassungsgericht hat entschieden, dass der prorussische und rechtsextreme Politiker Calin Georgescu nicht für das Amt des Staatspräsidenten kandidieren darf. Das Gericht wies den Berufungsantrag Georgescus gegen die Entscheidung des Wahlbüros zurück, das die Kandidatur des Extremisten Tage zuvor nicht zugelassen hatte. Dies erklärte der Vorsitzende des rumänischen Verfassungsgerichts, Marian Enache, im Fernsehen.

Der Antrag sei einstimmig abgelehnt worden, hieß es. Dem 62-jährigen Georgescu bleiben damit keine weiteren Möglichkeiten der Berufung. Eine Begründung will das Gericht nachreichen. Das Wahlbüro hatte seine Entscheidung unter anderem damit begründet, dass Georgescu demokratische Grundwerte nicht anerkenne.

Rumänien steckt seit Monaten in einer politischen Krise. Im November hatte der zuvor weitgehend unbekannte Georgescu überraschend die erste Runde der Präsidentschaftswahl gewonnen. Kurz vor der geplanten Stichwahl Anfang Dezember hatte das Verfassungsgericht die Wahl wegen Unregelmäßigkeiten bei Georgescus Wahlkampffinanzierung annulliert. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Der Vorsitzende der rechtsradikalen Partei AUR, George Simion, die Georgescu unterstützt, warf dem Gericht vor, das rumänische Volk zu verspotten. Das Urteil sei "ein Angriff auf die Demokratie und die Freiheit", erklärte Simion auf X. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich mehrere Hundert Anhänger Georgescus, um gegen die Entscheidung zu protestieren.

Randale in Bukarest

Bereits am Sonntag war es in Bukarest zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. Hunderte Anhänger Georgescus hatten vor dem Wahlbüro gegen seinen Ausschluss demonstriert. Teilnehmer durchbrachen dann Absperrgitter der Polizei, die mit Tränengas reagierte. 13 Menschen wurden verletzt.

Georgescu hatte am Montag vor dem Verfassungsgericht Beschwerde gegen seinen Ausschluss eingelegt. Darin sprach er nach Angaben des Gerichts von einer "völlig unrechtmäßigen" Entscheidung und erklärte, die Wahlkommission habe sich "in unzulässiger Weise die ausschließliche Zuständigkeit des Verfassungsgerichts angemaßt".

Ende Februar leitete die rumänische Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen Georgescu ein. Sie legt ihm unter anderem falsche Angaben zur Finanzierung seines Wahlkampfs und zu seinen Vermögensverhältnissen zur Last. Am Mittwoch wies Rumänien zwei russische Diplomaten wegen mutmaßlicher Einmischung zugunsten von Georgescu aus.

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