Dass er bedeutend zu schnell gefahren ist, sieht Sachsens Kultusminister Conrad Clemens ein. Doch der Vorwurf, dass er ein Rennen gefahren sein soll, geht ihm zu weit. Er wehrt sich gegen die Anschuldigung des Richters - und weitergehende Ermittlungen.

Mit 80 Kilometern pro Stunde rast der sächsische Landtagsabgeordnete Conrad Clemens im sächsischen Krauschwitz durch eine 30er-Zone und wird geblitzt. Der CDU-Politiker bekam hierfür einen Bußgeldbescheid, woraufhin er erst Widerspruch einlegte, den aber später zurückzog. Den Vorfall an sich räumte Clemens bereits ein. Die 500 Euro Strafe hat er nach ntv.de-Informationen bezahlt, den Führerschein ist er derzeit los. Auch zu einem Fahreignungsseminar meldete sich der Politiker, der seit Mitte Dezember Kultusminister im Freistaat ist, an.

In der Zwischenzeit wurde das Ordnungswidrigkeitenverfahren jedoch per rechtlichem Hinweis vom Amtsrichter in Weißwasser zu einem Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens hochgestuft. Nach Paragraf 81 des Ordnungswidrigkeitengesetzes wurde damit die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, womit ein Strafprozess folgt. Dem 42-Jährigen droht im Falle eines Schuldspruchs eine weitere Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren - bei festgestelltem Vorsatz sind laut Gesetz sogar bis zu fünf Jahre Haft möglich.

Conrad Clemens: "Trage volle Verantwortung"

Bei Radio Lausitz sagte Clemens zu seiner folgenreichen Fahrt im September 2023, als er noch Staatssekretär und Bevollmächtigter des Freistaates Sachsen beim Bund war: "Ja, ich habe einen Fehler gemacht. Dafür trage ich die volle Verantwortung."

Doch von einem Autorennen will Clemens nichts wissen. Der Kultusminister zieht rechtlichen Beistand hinzu und wehrt sich gegen den Vorwurf. Auf ntv.de-Anfrage will er sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht näher äußern.

Am 31. März ist nun Termin vor dem Amtsgericht in Weißwasser. Eine Verurteilung braucht der Minister im Moment nicht zu fürchten. Dafür müsste seine Immunität von einem Ausschuss des Sächsischen Landtags aufgehoben werden. Ein entsprechender Antrag ist beim Landtag bisher nicht eingegangen.

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