Die Waffenruhe mit der Hamas löst im Januar den Rücktritt des Polizeiministers Ben Gvir aus. Der rechtsextreme Politiker bezeichnet das Abkommen damals als "Skandal". Mit den neuen Angriffen auf den Gazastreifen kehrt er ins Amt zurück - aber die Netanjahu-Regierung hat auch einen Hintergedanken.

Die israelische Regierung hat der Rückkehr des rechtsextremen Politikers Itamar Ben Gvir als Minister für nationale Sicherheit in die Regierung zugestimmt. Die Regierung habe "einstimmig den Vorschlag von Regierungschef Benjamin Netanjahu gebilligt, Ben Gvir wieder zu ernennen", erklärte Netanjahus Büro.

Zuvor hatte die Regierung bereits die Rückkehr von Ben Gvirs ultrarechter Partei Otzma Jehudit ins Kabinett angekündigt. Ben Gvir und seine Partei waren aus Protest gegen ein zwischen Israel und der Hamas geschlossenes Waffenruhe-Abkommen für den Gazastreifen am 19. Januar aus der Regierung zurückgetreten. Ben Gvir hatte das Abkommen als "skandalös" bezeichnet und erklärt, es komme einer "Kapitulation gegenüber der Hamas" gleich.

Die Ankündigung der Rückkehr von Ben Gvirs Partei in die Regierung erfolgte nach den schwersten israelischen Luftangriffen auf Ziele im Gazastreifen seit dem Inkrafttreten der Waffenruhe in der Nacht auf Dienstag. Die Regierung erklärte, die Attacken seien eine Reaktion auf "die wiederholte Weigerung der Hamas, unsere Geiseln freizulassen" und verkündete, die Kämpfe fortzusetzen und zu verstärken, bis alle Geiseln frei und die Kriegsziele erreicht seien.

Die Regierung ignorierte mit ihrer Entscheidung eine Stellungnahme der Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara. Diese hatte festgelegt, dass Netanjahu Ben Gvir nicht wieder zum Polizeiminister ernennen könne. Sie hatte in der Vergangenheit kritisiert, der rechtsextreme Minister habe sich auf illegitime Weise in die Polizeiarbeit eingemischt. Die rechtsreligiöse Regierung Netanjahus strebt eine Entlassung der Generalstaatsanwältin an, die sich immer wieder gegen Entscheidungen der politischen Führung stellt, die sie als nicht rechtmäßig ansieht.

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