Die Berliner Polizei hat bei einem Mitglied der „Letzten Generation“ zu Unrecht den sogenannten Schmerzgriff angewandt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. In der konkreten Situation sei das Vorgehen der Einsatzkräfte unverhältnismäßig gewesen, so der Vorsitzende Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. VG 1 K 281/23)
Der Kläger hatte sich am 20. April 2023 an einer Sitzblockade der Klimagruppe Letzte Generation beteiligt. Die Polizeibeamten hätten ihn einfach von der Fahrbahn tragen können, mit einer Widerstandshandlung seinerseits sei nicht zu rechnen gewesen, erklärte das Gericht.
Als die Polizisten gegen den 21-Jährigen vorgegangen seien, habe sich die Situation bereits beruhigt. Es hätten keine Anhaltspunkte dafür bestanden, dass sich der Kläger – über verbalen und passiven Widerstand hinaus – gegen das Wegtragen wehren würde, etwa durch Tritte oder Schläge. „Ein weniger schmerzintensiver Vollzug wäre möglich gewesen“, so Richter Peters. Dies hatte die Polizei in Abrede gestellt.
Zugleich betonte das Gericht, dass es „keinen Zweifel“ daran habe, dass die Anwendung eines „Schmerzgriffes“ zulässig sein könnte. Aus Sicht der Richter ist dies von der konkreten Situation abhängig. Die Polizei spricht von einem „Festhalte- und Transportgriff“.
Das Einschreiten der Polizei wurde damals gefilmt, im Internet wurden Videoausschnitte veröffentlicht. Die Berliner Polizei ermittelte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen Einsatzkräfte.
Wie die Berliner Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte, wurde das strafrechtliche Verfahren inzwischen eingestellt. „Den Beschuldigten konnte nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden, dass sie bei dem Einsatz unverhältnismäßige Gewalt angewendet haben“, so ein Sprecher. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ändert daran nichts.
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