Israels Ministerpräsident Netanjahu ist gerade ein schwieriger Gast, denn gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Ungarn macht für seinen Besuch den Weg frei, indem es sich aus dem IStGH zurückzieht und auch CDU-Chef Merz möchte für eine Netanjahu-Visite "Mittel und Wege" finden. Diese verstoßen jedoch gegen das Völkerrecht - und die deutsche Verfassung.

Einen Tag nach der Bundestagswahl steht Friedrich Merz in der CDU-Parteizentrale in Berlin und kündigt Großes an: Er habe dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu zugesichert, "Mittel und Wege" zu finden, damit dieser Deutschland besuchen und wieder verlassen könne, ohne festgenommen zu werden. Die Ankündigung des wahrscheinlich zukünftigen Bundeskanzlers ist deshalb groß, weil das Vorhaben gegen geltendes Recht verstößt: das Völkerstrafrecht.

Im November vergangenen Jahres hatte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) Haftbefehl gegen Netanjahu und den früheren israelischen Verteidigungsminister Joav Galant erlassen. Die USA hatten den IStGH daraufhin wegen "Machtmissbrauchs" und "bösartigen Verhaltens" mit Sanktionen bedacht. Auch der ungarische Regierungschef Viktor Orban verurteilte die Entscheidung des IStGH scharf und sprach seinem israelischen Kollegen eine Einladung aus. Mit der Ankunft Netanjahus in Ungarn kündigte die Regierung nun den Rückzug aus dem IStGH an.

Der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer fürchtet, Merz könnte es Orbán gleichtun und warnt den CDU-Chef davor, das Völkerrecht zu verletzen. "Auch Friedrich Merz würde Netanjahu am liebsten in Berlin begrüßen. Ein Zeichen dafür, bei welchen Regierungschefs Merz sich einreihen will", sagte Türmer dem Stern. Damit drohe Merz die Axt an die regelbasierte Völkerrechtsordnung zu legen, kritisierte der Vorsitzende der SPD-Jugendorganisation. Frankreich, Polen und auch die deutsche Bundesregierung hatten bisher angekündigt, "die Rechtslage prüfen zu wollen".

Dabei ist diese eindeutig. Mitglieder des Internationalen Strafgerichtshofs - also all jene, die das Römische Statut als rechtliche Grundlage unterzeichnet haben - sind verpflichtet, per Haftbefehl gesuchte Personen festzunehmen, sobald diese ihr Staatsgebiet betreten. "Sollte Netanjahu am BER in Berlin landen, kann der IStGH Deutschland um Festnahme und Überstellung ersuchen", sagt Christoph Safferling, Professor für Völkerrecht und internationales Strafrecht an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg und außerdem Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien. Nach § 9 IStGH-Gesetz müssten deutsche Behörden sodann Maßnahmen zur Aufenthaltsfeststellung und Festnahme ergreifen, die Fahndung obläge der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Da der IStGH über keine eigenen Vollzugs-, Ermittlungs- und Polizeibehörden verfügt, ist er gänzlich auf die Kooperation der Mitgliedstaaten angewiesen.

Jüngstes Beispiel einer erfolgreichen Kooperation ist die Festnahme von Rodrigo Duterte. Gegen den ehemaligen Präsidenten der Philippinen war im März Haftbefehl wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit erlassen worden. Vergangene Woche wurde Duterte nach seiner Reise aus Hongkong am Flughafen in Manila festgenommen und nach Den Haag überstellt, wo er sich nun vor dem Internationalen Strafgerichtshof verantworten muss.

"Mittel und Wege"

Netanjahu solle indes "unbehelligt nach Deutschland reisen können", verkündete CDU-Chef Merz nach seinem Telefonat mit dem israelischen Premier. "Mittel und Wege" dürften jedoch schwer zu finden sein, denn die Gesetzesregelung lässt in einem solchen Fall keinen Raum für politische Intervention. In Deutschland gilt das Prinzip der Gewaltenteilung. Damit darf sich die Exekutive, zu der auch der Bundeskanzler zählt, nicht in die Judikative einmischen. "Der Vollzug eines Haftbefehls gehört jedoch zur Judikative", sagt Safferling. Schon die Struktur der Verfassung verbiete Merz damit jegliches Eingreifen.

Auch die personelle Immunität, die Staatsoberhäupter und Regierungschefs vor ausländischen Gerichten grundsätzlich genießen, käme in diesem Fall nicht zum Tragen. Netanjahus Festnahme würde zwar in Deutschland erfolgen und dieser vor einem deutschen Gericht stehen. "In diesem Fall hat die Immunität qua internationaler Vereinbarung jedoch keinen Bestand, da die deutsche Justiz lediglich als verlängerter Arm des Internationalen Strafgerichtshofs agieren würde", sagt Safferling.

Ein Weg, um der Festnahme zu entgehen, könnte Netanjahu stattdessen in das UN-Sekretariat zum Schutz der Fledermäuse nach Bonn führen. Laut einem Übereinkommen der Vereinten Nationen genießen Personen, die UN-Niederlassungen besuchen, für die Dauer ihres Auftrags, einschließlich der Reisezeit, Immunität. "Allerdings müsste Netanjahu dann auch zu einer Konferenz zur Behandlung von Umweltfragen nach Deutschland reisen", so Safferling. Darum gehe es aber ganz offensichtlich nicht.

Sollte sich Merz den Anforderungen des Haftbefehls tatsächlich widersetzen, drohen dem CDU-Chef rechtliche Konsequenzen. "Als Bundeskanzler würde er sich der Strafvereitelung strafbar machen." Die beteiligten Justizbehörden müssten sich womöglich wegen Rechtsbeugung verantworten.

Realität und Tragweite möglicher Konsequenzen zeigt ein vergleichbarer Fall in Italien. Ende Januar waren gegen die Ministerpräsidentin Giorgia Meloni Ermittlungen eingeleitet worden, weil das Land der Verhaftung des libyschen Milizenführers Osama Almasri Najeem nicht nachgekommen war - trotz internationalen Haftbefehls. Sie werde der Beihilfe zu einer Straftat und Begünstigung verdächtigt, teilte Meloni mit. Sollten die Ermittlungen zu einer Anklage führen, könnte sie sich einem Strafverfahren gegenübersehen.

Völkerstrafrecht gilt für Feind und Freund

Ungeachtet des rechtlichen Gegenwindes steht Merz mit seiner Ankündigung nicht allein. In einem Gespräch mit dem "Stern" bezeichnete Joschka Fischer, ehemaliger grüner Außenminister, die Idee, Netanjahu die Einreise zu verwehren oder ihn strafrechtlich zu belangen, vergangene Woche als abwegig. "Sollte Deutschland dem israelischen Premier sagen, du darfst die deutsche Grenze nicht überschreiten?" Allein die Vorstellung sei "absurd".

Weshalb Merz Netanjahu unbedingt nach Deutschland einladen muss, ist indes für Safferling nicht nachvollziehbar. "Eine Einladung wäre ein fatales Signal und würde eine 180-Grad-Wende bedeuten." Deutschland sei einer der größten Unterstützer des Internationalen Strafgerichtshofs, schon bei der Gründung 1998 dabei gewesen und bis heute zweitgrößter Beitragszahler. Es gebe diplomatischere Lösungen, die sowohl den völkerrechtlichen Verpflichtungen als auch den politischen Interessen gerecht würden, insbesondere mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands. Denn die Verantwortung bestehe gegenüber Israel - nicht gegenüber Netanjahu. "Man könnte sich an einem anderen Ort treffen oder per Telefon austauschen", so der Experte.

Eine offizielle Einladung würde die gesamte Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs infrage stellen. "Das Gericht in Den Haag wurde nicht geschaffen, um unliebsame Persönlichkeiten zu verfolgen, sondern um sicherzustellen, dass jeder und jede vor den gleichen Regeln zur Rechenschaft gezogen wird - unabhängig davon, ob es sich um Freund oder Feind handelt." Deutschland würde den Fehler wiederholen, der 1945 in Nürnberg den Alliierten vorgeworfen wurde: Damals galt das Völkerstrafrecht nur für deutsche Kriegsverbrecher, für niemanden sonst.

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