Die Ampel ist gescheitert - und mit ihr die Wahlrechtsreform? Wenn es nach Schwarz-Rot geht, lautet die Antwort ja. Sie will die letzten Änderungen rückgängig machen und Neues einführen.

Die erst 2023 von den Ampel-Fraktionen beschlossene Wahlrechtsreform soll teilweise wieder rückgängig gemacht werden. Union und SPD vereinbarten in ihrem Koalitionsvertrag, eine Wahlrechtskommission einzusetzen, die eine Reform prüfen soll.

Sie solle noch in diesem Jahr Vorschläge unterbreiten, "wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann", heißt es im 146 Seiten starken Dokument. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll dann unverzüglich eingeleitet werden.

Geprüft werden soll auch, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob sich das Wahlalter auf 16 Jahre senken lässt. Durch die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition war die Größe des Bundestages auf 630 Mandate gedeckelt worden. Bei der Bundestagswahl 2021 waren noch 735 Abgeordnete in das Parlament eingezogen.

Wegen des Wegfalls von Überhang- und Ausgleichsmandaten hatten 23 Kandidaten, die ihren Wahlkreis beim Urnengang im Februar direkt gewonnen hatten, trotzdem kein Mandat bekommen. Davon profitierten allerdings in fast allen Fällen Listenkandidaten derselben Parteien, die sonst nicht in den Bundestag eingezogen wären.

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