Zum Urteil gegen den Chefredakteur des AfD-nahen „Deutschland-Kurier“ will sich die amtierende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nicht äußern. David Bendels war zu einer Strafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er eine „verunglimpfende“ Fotomontage von Faser in den sozialen Netzwerken verbreitet hatte.

Das Bild, das er auf der Plattform X teilte, zeigt Faeser mit einem manipulierten Schild mit der Aufschrift: „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“

Bereits im November 2024 hatte das Amtsgericht Bamberg gegen Publizisten David Bendels einen Strafbefehl inklusive Geldstrafe erlassen. Dagegen legte der Journalist Einspruch ein. Nun erging das Urteil: Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung wegen „gegen Personen des politischen Lebens gerichteter Verleumdung (§ 188 Abs. 2 StGB)“. Als Bewährungsauflage muss Daniel Bendels 1500 Euro an die Kreisverkehrswacht Bamberg zahlen und sich schriftlich bei Faeser entschuldigen.

Innenministerium erläutert den Hergang

Auf Anfrage von WELT sagte ein Sprecher des Ministeriums, man kommentiere „grundsätzlich aus Respekt vor der Unabhängigkeit der Justiz keine Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen“. Der Sprecher ergänzte jedoch einige Details zum Hintergrund. Maßgeblich für den Strafantrag der Bundesinnenministerin sei gewesen sei, dass eine Äußerung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus „für eine verleumdende Äußerung missbraucht“ worden sei.

Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums (BMI). Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz „We remember“ („Wir gedenken“) steht.

Die Initiative sei von der Polizei ausgegangen, erklärte der Sprecher. Die strafrechtliche Bewertung sei zuvor „durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg“ erfolgt, „an das BMI übermittelt und war mit der Frage nach einem Strafantrag verbunden“. Er stellte klar: „Erst daraufhin hat Ministerin Faeser diesen gestellt. Das BMI hat keine eigene Prüfung vorgenommen, das obliegt allein den Strafverfolgungsbehörden und nach einer Anklage der zuständigen Staatsanwaltschaft und dem unabhängigen Gericht.“ Er wies darauf hin, dass Faeser „nur in einem Bruchteil“ der Fälle von „Hasskriminalität“ einen Strafantrag stelle, welche sie beträfen.

Zuvor hatte es scharfe Kritik von Politikern und Rechtswissenschaftlern an dem Urteil gegeben. Unter anderem bemängelte die ehemalige Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang eine fehlende Verhältnismäßigkeit. Bendels kündigte an, mit juristischen Mitteln gegen das Urteil vorzugehen.

David Bendels ist Herausgeber und Chefredakteur des Online-Mediums „Deutschland-Kurier“. Dem Medium wird immer wieder eine zu große Nähe zur AfD vorgeworfen. Der AfD-Politiker Petr Bystron hat etwa eine Kolumne auf der Webseite des „Deutschland-Kuriers“.

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