Beim RBB gibt es Rücktritte wegen der Berichterstattung über den Grünen-Politiker Gelbhaar. Gegen eine Parteikollegin ist er vor Gericht erfolgreich. Jetzt erleidet er eine juristische Schlappe.
Das Landgericht Hamburg hat den Klageantrag des Berliner Grünen-Politikers und Ex-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar gegen die "Süddeutsche Zeitung" zu großen Teilen zurückgewiesen. Gelbhaar hat einem Bericht des "Tagesspiegel" zufolge nur in zwei kleinen, nebensächlichen Details recht bekommen, zu acht Neunteln habe er verloren, heißt es.
Demnach hatte Gelbhaar gegen einen Bericht der "Süddeutsche Zeitung" vom 12. März geklagt. Darin schildern Frauen unter dem Titel "Chronologie eines Grenzfalls" ihre Erlebnisse mit Gelbhaar, die sie in der Zeit von 2008 bis 2024 gemacht haben. Das seien unangemessene Berührungen, Direktnachrichten in den sozialen Medien und Flirts, die die Frauen als bedrängend empfunden haben sollen.
"Sämtliche eidesstattlichen Versicherungen erschöpfen sich nicht nur in der Wiedergabe des Kerngeschehens, sondern sind ausführlich, detailreich und auch bezüglich des eigenen Verhaltens selbstkritisch", zitiert der "Tagesspiegel" aus dem neunseitigen Beschluss des Gerichts. Demnach wird "mit der streitgegenständlichen Berichterstattung der Verdacht eines grenzüberschreitenden und übergriffigen Verhaltens des Antragstellers gegenüber einer Mehrzahl jüngerer Frauen in zulässiger Weise verbreitet." Der Grünen-Politiker habe nun zwei Wochen Zeit, um gegen den Beschluss Beschwerde einzulegen.
Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat hingegen der Skandal um die fehlerhafte Berichterstattung über Gelbhaar zu personellen Konsequenzen geführt. RBB-Programmdirektorin Katrin Günther und RBB-Chefredakteur David Biesinger legten ihre Ämter nieder.
Gelbhaar hatte nach Berichten über Belästigungsvorwürfe auf eine Kandidatur auf der Berliner Landesliste der Partei verzichtet und wurde als Direktkandidat für den Wahlkreis Berlin-Pankow abgewählt. Allerdings waren die zentralen Vorwürfe gegen ihn offenbar erfunden. So soll eine angeblich Betroffene unter falschem Namen eine gefälschte eidesstattliche Erklärung abgegeben haben.
Parteikollegin legt Widerspruch ein
Gelbhaar wehrt sich juristisch dagegen, auch die Partei geht dagegen vor. Teilweise hatte Gelbhaar bereits Erfolg - der RBB darf einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg zufolge mehrere Behauptungen nicht mehr verbreiten. Auch einer Parteikollegin wurde Medienberichten zufolge auf Antrag Gelbhaars gerichtlich untersagt, bestimmte Aussagen aus ihrer eidesstattlichen Versicherung für den RBB zu wiederholen. Einige Frauen halten aber an ihren Vorwürfen fest.
Die Parteikollegin legte wiederum Widerspruch ein. Nun wird das Ganze dem Bericht des "Tagesspiegel" zufolge in vier Wochen vom Gericht in aller Öffentlichkeit verhandelt.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke