Nach der Attacke auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin ist ein 24-Jähriger zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den damaligen Kommilitonen des Opfers der gefährlichen Körperverletzung schuldig und ging von einem antisemitischen Motiv aus.

Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Staatsanwalt Tim Kaufmann hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert. Bei der Tat handelte es sich um einen „antisemitischen Gewaltexzess“, wie Staatsanwalt Tim Kaufmann in seinem Plädoyer sagte. „Lahav Shapira wurde angegriffen, weil er Jude ist und sich gegen Antisemitismus einsetzte“, sagte der Staatsanwalt.

„Es tut mir leid, dir Schmerzen zugefügt zu haben“

Der Angeklagte hatte die Gewalttat vor Gericht gestanden und um Vergebung gebeten. Den Vorwurf von Antisemitismus wies der 24-Jährige jedoch zurück. „Es ging mir nicht um Politik, sondern das Miteinander unter Kommilitonen“, sagte der in Berlin geborene frühere FU-Lehramtsstudent, dessen Eltern aus dem Libanon stammen.

In seinem Schlusswort kurz vor dem Urteil entschuldige er sich persönlich bei Shapira. „Es tut mir leid, dir Schmerzen zugefügt zu haben.“ Sein Verteidiger plädierte wegen vorsätzlicher Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Geldauflage.

Angeblich eigene Kampfsporterfahrung unterschätzt

Der Angeklagte und das Opfer begegneten sich am 2. Februar 2024 zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte. Als der jüdische Student das Lokal verließ, folgte der 24-Jährige ihm nach eigenen Angaben. Er habe Shapira dessen Agieren in einer Whatsapp-Gruppe von Studierenden der FU vorgeworfen und dass dieser Plakate an der FU abgerissen habe, hieß es in seinem Geständnis. Dann sei es zum Streit gekommen – und er habe zugeschlagen. Dabei habe er seine Kampfsporterfahrung unterschätzt, so der 24-Jährige.

Laut Urteil wurde der jüdische Student von seinem früheren Kommilitonen mit der Faust niedergeschlagen. Als er blutend am Boden lag, folgte mit voller Wucht ein Tritt ins Gesicht. Der 32-Jährige erlitt dabei eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung. Er musste mehrfach operiert werden.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke