Der neue Bundestag ist gewählt und konstituiert sich in einigen Tagen. SPD und Union setzen aber noch auf alte Mehrheiten und wollen zwei Sondersitzungen abhalten. Linken und AfD stößt das sauer auf. Doch die Bundestagspräsidentin muss das bisherige Parlament einberufen, auch wenn sie mit Klagen rechnet.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas rechnet wegen der von Union und SPD geplanten Verfassungsänderungen, über die noch der alte Bundestag entscheiden soll, mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie gehe davon aus, "dass es sicherlich eine Klage geben wird", sagte die SPD-Politikerin im ARD-"Morgenmagazin". Sie stellte aber zugleich klar, dass sie rechtlich keine andere Möglichkeit habe, als den alten Bundestag einzuberufen. Dazu sei sie verpflichtet, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies beantrage. Dies sei aufgrund des von Union und SPD dazu gestellten Antrages der Fall.

"Der aktuelle Bundestag ist voll handlungsfähig", betonte Bas zudem. Die Verfassung sehe ausdrücklich vor, "dass es keine parlamentslose Zeit gibt", bis sich das neu gewählte Parlament konstituiert hat. Dies ist bislang für den 25. März vorgesehen.

Die Sondersitzungen sind für Donnerstag und den darauffolgenden Dienstag geplant. In den beiden Sitzungen sollen nach dem Willen von Union und SPD ein milliardenschweres Sondervermögen und eine Reform der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse beschlossen werden. Ziel sind Investitionen in Infrastruktur und Verteidigung.

AfD-Politiker kündigt Klage an

Die AfD-Fraktion hatte Bas am Freitag auf dem Weg eines anwaltlichen Schreibens aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen abzusagen. Die Fraktion setzte ihr dazu eine Frist bis heute und will dann gegebenenfalls vor Gericht ziehen. Der AfD-Abgeordnete Christian Wirth hatte nach eigenen Angaben bereits selbst eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Sitzungen zu verhindern. Auch die Linke behält sich eine Klage vor, wie ihr Vorsitzender Jan van Aken im "Frühstart" von RTL und ntv sagte. Die Partei werde das im Laufe des Tages entscheiden.

Die Bundestagspräsidentin selbst geht von Klagen gegen die Sondersitzungen aus. "Man wird sehen, wie es dann am Ende ausgeht", sagte Bas. Sie muss nach dem Grundgesetz aber den Pflichten ihres Amts nachkommen: "Da gibt es auch keinen Spielraum."

Die Sozialdemokratin sagte, auch in früheren Fällen habe es solche Einberufungen des alten Bundestages gegeben, etwa für Entscheidungen über Einsätze der Bundeswehr. Gleichwohl rechne sie neben möglicher Verfassungsklagen auch damit, dass es in der Sitzung am Donnerstag zunächst im Parlament auch kontroverse Debatten über die Tagesordnung geben werde. Sie erwarte aber, dass es danach dann "eine ordentliche Auseinandersetzung" in der Sache geben werde.

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