Mit einer Mahnung an USA-Reisende hat die Bundesregierung darauf reagiert, dass mehrere Deutsche in den vergangenen Wochen bei der Einreise in Abschiebehaft gekommen sind. In seinen Reisehinweisen weist das Auswärtige Amt nun darauf hin, dass es bei Ein- oder Ausreise in den USA zu „Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung“ kommen könne. Gründe dafür könnten „Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer sein“.
Die Bundesregierung nehme die jüngsten Vorfälle „sehr ernst“, sagte ein Außenamtssprecher am Mittwoch in Berlin zur Begründung. Die Reisehinweise seien deshalb insbesondere zu dem Punkt der Einreisekontrollen angepasst worden. Dies bedeute aber keine Reisewarnung für die USA, betonte der Sprecher.
Einer der abgeschobenen US-Reisenden ist Lucas Sielaff. Der 25-Jährige aus Sachsen-Anhalt ist mit einer US-Amerikanerin verlobt und reist wegen der Fernbeziehung regelmäßig in die USA. Bislang sei das kein Problem gewesen, sagte Sielaff WELT TV. Doch dann wollte er nach einem kurzen Aufenthalt in Mexiko gemeinsam mit seiner Freundin wieder in das Land einreisen und wurde festgehalten.
16 Tage im Gefängnis
„An der Grenze schauten sie sich meinen Pass an und stellten mir eine Menge Fragen. Sie wurden sofort aggressiv, als sie meinen Pass sahen“, erzählte Sielaff WELT TV. „Dann wurden meine Verlobte und ich getrennt. Sie legten mir überall Ketten an, an den Bauch, an den Füßen. Dann brachten sie mich in einem Van in ein Gefängnis.“ Nach 16 Tagen sei er abgeschoben worden.
„Ich habe Alpträume von der Verhaftung und dem Gefängnis“, sagte Sielaff auch dem „Spiegel“. Wie es nun mit der Fernbeziehung weitergeht, bleibe offen. Er wolle zwar seine Verlobte wiedersehen, aber er wolle eigentlich nicht mehr in die USA einreisen.
Dabei hatte Sielaff die Einreisegenehmigung über das ESTA-Verfahren erhalten, das zwei Jahre lang gültig ist. Dies ermöglicht ihm, immer wieder einzureisen und bis zu 90 Tage zu bleiben. Das Auswärtige Amt hebt in seinen Reisehinweisen nun jedoch klarer hervor, dass eine elektronische Einreisegenehmigung (ESTA) oder ein Visum nicht in jedem Fall zur Einreise in die USA berechtige, sagte der Sprecher.
„Die finale Entscheidung darüber, ob eine Person in die USA einreisen kann, liegt bei den amerikanischen Grenzbehörden“, sagte er – und fügte hinzu: „Aber das ist keine Überraschung, das ist auch in Deutschland so.“
Dem Auswärtigen Amt waren nach eigenen Angaben in letzter Zeit drei Fälle bekannt geworden, in denen deutsche Staatsbürger nicht in die USA einreisen konnten und bei ihrer Einreise in Abschiebehaft genommen wurden. Am Montag hatte ein Außenamtssprecher gesagt, ein „ganz klares Bild“ über die Gründe für das Vorgehen der US-Behörden habe sich bislang noch nicht ergeben.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke