Der alte Bundestag wird am nächsten Donnerstag, 13. März, in erster Lesung über die von CDU/CSU und SPD geplanten Änderungen des Grundgesetzes für eine Reform der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und ein Milliarden-Sondervermögen für die Infrastruktur beraten. Diesen Zeitplan legte am Donnerstag der Ältestenrat des Parlaments fest, wie die Nachrichtenagenturen dpa und Reuters berichten. Die zweite und entscheidende dritte Lesung soll am 18. März erfolgen.
Nach einer Debatte am kommenden Donnerstag sollen die Grundgesetzänderungen in die zuständigen Ausschüsse verwiesen werden. Der Haushaltsausschuss würde – so der vorläufige Zeitplan, wie WELT aus der Unionsfraktion erfuhr – am 13. und 14 März tagen und Empfehlungen für die Abstimmungen in der zweiten und entscheidenden dritten Lesung im Parlament verfassen.
Bei der Abstimmung sind Union und SPD auf die Zustimmung einer anderen Fraktion angewiesen, am wahrscheinlichsten gilt dies bei den Grünen. Die FDP hatte sich beim Punkt Verteidigung gesprächsbereit gezeigt, nicht aber beim Sondertopf zur Infrastruktur. Die Grünen lassen bisher offen, wie sie sich verhalten.
Der neue Bundestag konstituiert sich am 25. März. Das wurde im sogenannten Vorältestenrat des Parlaments vereinbart, wie die Nachrichtenagentur dpa erfuhr.
Union und SPD hatten nach ersten Sondierungen zur Bildung einer schwarz-roten Bundesregierung am Dienstagabend mitgeteilt, einen 500 Milliarden Euro schweren Sondertopf zur Modernisierung der Infrastruktur einrichten zu wollen. Außerdem soll die Schuldenbremse gelockert werden, um mehr Geld in die Verteidigung stecken zu können.
AfD erwägt Klage
Die Pläne erfordern eine Grundgesetzänderung, für die in Bundestag und Bundesrat Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig sind. Im neu gewählten Bundestag, der sich noch nicht konstituiert hat, kommen Union, SPD und Grüne wegen der Zugewinne von AfD und Linken nicht mehr auf eine solche Mehrheit. Deshalb werden nun die Abgeordneten des alten Parlaments in der kommenden Woche noch einmal zurück nach Berlin beordert.
Solange der neue Bundestag sich nicht konstituiert hat, was spätestens 30 Tage nach einer Wahl passieren muss, ist der alte noch voll arbeitsfähig. Doch das Vorgehen von Union und SPD stößt auf Kritik.
Die AfD prüft nach Angaben ihres Ersten Parlamentarischen Geschäftsführers Bernd Baumann eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Frage sei, ob der 20. Bundestag in einer Entscheidung von solcher Reichweite noch legitim tätig werden könne, sagte er der dpa. Der neue Bundestag sei längst gewählt, habe ganz andere Mehrheiten, stünde vor vollendeten Tatsachen und könnte „am gigantischen Verschuldungsrahmen“ der neuen Regierung nichts mehr ändern oder korrigierend eingreifen. „Er wäre entmachtet. Deshalb prüfen wir eine Klage.“
Auch BSW-Chefin Sahra Wagenknecht hatte mit scharfer Kritik reagiert „Das ist das wahnwitzigste Aufrüstungspaket und der größte Wählerbetrug in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte sie.
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