Die Bilanz der Polizeigewerkschaft ein Jahr nach der Cannabis-Teillegalisierung ist ernüchternd. Das Gesetz sei unzulänglich und verwirre Bürger und Ermittler. So könne es nicht bleiben. Auch der deutsche Hanfverband hat Verbesserungsvorschläge.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat ein Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis eine kritische Bilanz gezogen. Das Gesetz sei weiterhin ein "Mängelexemplar", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Alexander Poitz, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Polizei habe täglich mit den "Unzulänglichkeiten" des Gesetzes zu kämpfen, sagte Poitz. "Die neue Regierung sollte sich zügig die Regelungen zur Brust nehmen und dabei vor allem auf die Praktiker hören", forderte der Polizeigewerkschafter. "Unschärfen und fehlende Kontroll- sowie Nachweismöglichkeiten verunsichern genauso auch die Bürgerinnen und Bürger", beklagte er. An jedem Tag, an dem das Gesetz nicht besser werde, werde "weder der Schwarzmarkt eingedämmt noch der Jugendschutz oder die Verkehrssicherheit verbessert."
In ihrem Positionspapier forderte die GdP etwa die Stärkung der Kriminalpolizeien von Bund und Ländern - in den Bereichen Ermittlung, internationaler Zusammenarbeit, Digitalisierung und Prävention. Außerdem sei neben Aus- und Fortbildungen auch die Beschaffung von Kontroll- und Nachweisinstrumente notwendig. "So wie sich das Paragrafenwerk jetzt und heute in der Umsetzung für uns Polizeibeschäftigte darstellt, kann es und darf es nicht bleiben", sagte Poitz.
Hanfverband fordert mehr "Entkrampfung"
Positive Tendenzen, aber weiterhin auch Verbesserungsbedarf sieht hingegen der Deutsche Hanfverband. Hanfverbands-Geschäftsführer Georg Wurth sagte dem RND: "Eigenanbau und Anbauvereine können den Schwarzmarkt nur zum Teil zurückdrängen." Um den Schwarzmarkt nachhaltig zu bekämpfen, brauche es Cannabis-Fachgeschäfte. Und: "Das CanG enthält noch viele übertrieben strenge Einschränkungen - zum Beispiel beim Eigenanbau und den öffentlichen Konsumregeln." Der Hanfverband hoffe auf eine "gewisse Entkrampfung" in den kommenden Jahren. "Von Konsum, Besitz und Anbau geringer Cannabismengen geht keine besondere Gefahr für andere aus", sagte Wurth.
Dem Gesetz zufolge dürfen seit dem 1. April 2024 Erwachsene bundesweit bis zu 50 Gramm Cannabis zu Hause aufbewahren und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen. Auch das Mitführen von bis zu 25 Gramm außerhalb der Wohnung ist straffrei. Außerdem soll das Gesetz strenge Kontrollen ermöglichen. Laut Bundesregierung ist das Ziel der Legalisierung, Aufklärung und Prävention zu fördern und Hilfsangebote auszubauen.
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