Der CDU-Koalitionsverhandler Philipp Amthor hat die im Koalitionsvertrag enthaltenen Regeln zum Umgang mit digitaler Desinformation verteidigt. Dass laut Vertragstext gegen „Informationsmanipulation“ und „Fake News“ vorgegangen werden soll, bedeute nicht, dass man politisch unliebsame Meinungen künftig jenseits der strafrechtlichen Bewertung verbieten wolle. Amthor, der für die CDU die Arbeitsgruppe 9 (unter anderem zu Bürokratieabbau und moderner Justiz) leitete, sagte im Nachrichtensender WELT TV:

„Wir werden sehen, dass sich das abbildet in unserer normalen Strafrechtsordnung. Am Ende ist klar: Unliebsame Meinungen, die kann der Staat nicht verbieten, sondern da braucht es eine Zivilgesellschaft mit besseren Argumenten. Meinungsfreiheit ist für uns ein hohes Gut - und das gilt auch für die neue Regierung, ganz klar.“

Grundsätzlich hält Amthor den Koalitionskompromiss zur Informationsfreiheit für gelungen. Das Strafrecht setzte die Grenzen des Erlaubten; die Meinungsfreiheit werde damit nicht eingeschränkt:

„In dieser Frage braucht es eine klare Abwägung. Wir haben deutlich gemacht, dass es am Ende nicht darum geht, dass wir ein zu enges Verständnis von Meinungsfreiheit haben. Grenzen zieht das Strafrecht und nicht die Sicht, ob Politiker etwas unliebsam finden oder nicht. Das muss man aushalten. Wir wollen einen offenen Meinungsdiskurs und dafür treten wir auch an. Das hat sich ja übrigens auch in den Koalitionsverhandlungen gezeigt, dass es unterschiedliche Meinungen durchaus gibt, die man dann im respektvollen Miteinander zusammenführen muss. Und das ist uns gelungen.“

Im Koalitionsvertrag heißt es, die „bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen“ sei „durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt“. Deshalb müsse „die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“ Der Digital Services Act (DSA) müsse „stringent umgesetzt und weiterentwickelt werden“.

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