In der Affäre um eine Parteispende im Wert von rund 2,35 Millionen Euro hat die Bundestagsverwaltung ein Prüfverfahren gegen die AfD eingeleitet, wie ein Sprecher der Behörde dem „Spiegel“ bestätigte.
Hintergrund ist der vom Magazin und der österreichischen Zeitung „Standard“ aufgedeckte Skandal um die Finanzierung einer deutschlandweiten Plakatkampagne zugunsten der AfD kurz vor der Bundestagswahl. Die Wahlwerbung, deren Wert die AfD mit 2.349.906,62 Euro angibt, sei ihr angeblich von dem früheren FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler aus Österreich spendiert worden, meldete die AfD Anfang Februar der Bundestagsverwaltung.
Doch nach Recherchen besteht der Verdacht, dass Dingler bei der Millionentransaktion lediglich als Strohmann fungierte. Nach Ermittlungen österreichischer Sicherheitsbehörden soll der Geschäftsmann aus Vorarlberg kurz vor seiner vermeintlichen Spende eine „Schenkung“ in Höhe von 2,6 Millionen erhalten haben – von dem aus Duisburg stammenden Immobilienmilliardär Henning Conle, der in der Schweiz lebt. Bereits in der Vergangenheit soll Conle die AfD verdeckt unterstützt haben. Laut „Spiegel“ verhängte die Bundestagsverwaltung deshalb 2020 ein Strafgeld über fast 400.000 Euro gegen die Partei.
Nach Angaben der Bundestagsverwaltung lägen im aktuellen Fall angeforderte Unterlagen zu „amtlichen Feststellungen zur Frage der Herkunft des Geldes“ vor. Die AfD werde nun zu einer Stellungnahme aufgefordert, „insbesondere zur Schenkung von Herrn Conle an Herrn Dingler“.
Laut Gesetz dürfen deutsche Parteien keine Spenden von mehr als 500 Euro annehmen, deren tatsächliche Spender „nicht feststellbar sind oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt“. Solche unzulässigen Zuwendungen müssen dem Parteiengesetz zufolge „unverzüglich“ an die Präsidentin des Deutschen Bundestags weitergeleitet werden. Sollte sich der Verdacht erhärten, droht der AfD laut dem Parteiengesetz ein Strafgeld in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende – also rund sieben Millionen Euro.
Der Bundesschatzmeister der AfD, Carsten Hütter, hatte nach dem Bekanntwerden der mutmaßlichen Strohmannkonstruktion beteuert, in der Spendensache stets „gemäß den gesetzlichen Auflagen gehandelt“ zu haben. Conle und Dingler ließen Anfragen bislang unbeantwortet.
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