Seit anderthalb Monaten ist Trump als US-Präsident im Amt. Sicherheitsleute schützen ihn seitdem noch intensiver. Wenn das Staatsoberhaupt anwesend ist, wird der Luftraum gesperrt. Doch nicht alle Piloten beachten das. Am Wochenende werden zwei von der Air Force eskortiert.
Kampfjets der US-Luftwaffe haben ein ziviles Flugzeug abgefangen, das in der Nähe des Mar-a-Lago-Anwesens von US-Präsident Donald Trump in Florida in den gesperrten Luftraum eingedrungen war. Seit dem Amtsantritt des Präsidenten am 20. Januar hat sich die Zahl der Verstöße bereits auf mehr als 20 erhöht.
Der Vorfall ereignete sich am Sonntagnachmittag gegen 13.15 Uhr, als Trump eine Runde Golf auf seinem Golfplatz in West Palm Beach beendete. Die F-16-Jets feuerten Leuchtraketen ab, um die Aufmerksamkeit des Piloten zu erregen, dessen Flieger gegen die Flugbeschränkungen verstoßen hatte. Er entdeckte die Kampfjets schließlich und ließ sich "sicher aus dem Sperrgebiet eskortieren", wie es in der Mitteilung hieß.
Wie das North American Aerospace Defense Command (NORAD) mitteilte, haben die Abfangmanöver weder Trumps Zeitplan geändert noch seine Sicherheit gefährdet. Die Leuchtraketen seien zwar vom Boden aus sichtbar gewesen, aber hätten keine Gefahr dargestellt.
Die Flugbeschränkung über Trumps Club gilt permanent und dehnt sich auf einen Radius von 30 Seemeilen (rund 55 Kilometer) aus, wenn sich der Präsident dort aufhält. Verstöße und Abfangvorgänge sind an sich nicht ungewöhnlich, aber NORAD schlägt wegen der Häufung der Vorfälle seit Trumps Amtsantritt Alarm. Auch am Samstagmorgen gegen 8.50 Uhr mussten die Kampfjets bereits ein Abfangmanöver starten, kurz nachdem Trump auf seinem Golfplatz angekommen war. Am 1. März flogen gleich drei Piloten innerhalb von weniger als zwei Stunden in den gesperrten Luftraum.
"Die FAA (US-Luftfahrtbehörde) und NORAD fordern Piloten auf, vor JEDEM Flug die NOTAMs zu überprüfen", schrieb die Einrichtung zur Luftraumüberwachung auf X. NOTAMs sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen an Luftfahrt-Vorschriften.
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