Die rumänische Wahlkommission hat die Kandidatur des prorussischen Politikers Calin Georgescu für die Präsidentenwahl im Mai abgewiesen. Das Gremium sprach sich mit zehn zu vier Stimmen für den Beschluss aus, berichteten rumänische Medien. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Über die zu erwartende Berufung muss das Verfassungsgericht bis Mittwoch entscheiden.
Nach Bekanntwerden des Beschlusses durchbrachen erboste Anhänger Georgescus die Polizeiabsperrung vor dem Sitz der Wahlkommission. Es kam teils zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei, diese setzte Tränengas ein.
Der kremlfreundliche Rechtsradikale hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres überraschend für sich entschieden. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte den ersten Wahlgang jedoch kurz vor der geplanten Stichwahl wegen des Verdachts auf Wahleinmischung Russlands sowie Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung Anfang Dezember für ungültig – nun soll im Mai ein neuer Urnengang stattfinden.
Die Annullierung der Wahl in Rumänien hatte international für Aufsehen gesorgt. Die EU-Kommission startete ein Verfahren gegen TikTok. Nach ernsthaften Hinweisen darauf, dass sich ausländische Akteure mithilfe von TikTok in die rumänischen Präsidentschaftswahlen eingemischt haben, werde nun gründlich untersucht, ob der Konzern solche Risiken ausreichend bekämpft, sagte Kommissionschefin Ursula von der Leyen.
Bei der Münchner Sicherheitskonferenz Mitte Februar kritisierte US-Vizepräsident J.D. Vance hingegen die Vorgänge in dem Land in Südosteuropa – und attestierte Europa unter anderem deshalb Demokratiedefizite.
Wahlkommission bemängelt unvollständig eingereichte Unterlagen
Georgescu hatte am Freitag seine Kandidatur bei der Wahlkommission angemeldet. Er hatte 324.000 Unterstützungserklärungen vorgelegt, 200.000 hätten dem Gesetz zufolge gereicht. Bis Sonntagnachmittag trafen bei der Kommission 1200 Einsprüche gegen seine Kandidatur ein. Ihre Abweisung habe die Wahlkommission mit unvollständig eingereichten Unterlagen begründet, hieß es in den Medienberichten.
Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen Georgescu spielten demnach bei der Entscheidung keine Rolle. Die rumänische Staatsanwaltschaft hat Ende des vergangenen Monats ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Sie wirft ihm unter anderem Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß.
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